Gesetzesartikel
Art. 70 ATSG – Vorleistung
6 Entscheide, in denen Art. 70 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Soziale Dienste beantragen Drittauszahlung nach IV-Leistungsverweigerung: regelmässige Unterstützung ab März 2021 reicht für Beschwerdelegitimation (Art. 66 Abs. 1 IVV)
- Krankenkasse SWICA fordert Rückzahlung von Vorleistungen für Trisomie-21-bezogene Herzbehandlung: Fristgerechte Anmeldung nach Kenntnisnahme vom 22. Mai 2014, aber Leistungspflicht nur während Versicherungszeitraum (Art. 48 Abs. 2 IVG)
- Versicherte beantragt Elektroantrieb für Rollstuhl: Vorleistungspflicht der Invalidenversicherung bei umstrittener Zuständigkeit zwischen Unfall- und Invalidenversicherung (Art. 70 Abs. 2 ATSG)
- Arbeitslosenkasse zieht Taggelder zurück, nachdem IV-Stelle Vorbescheid erlässt: Vorleistungspflicht endet erst mit rechtskräftiger Verfügung, nicht mit Vorbescheid oder interner Mitteilung (Art. 70 Abs. 2 lit. b ATSG)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
- Krankenkasse leistet Vorleistung für Operation eines Kindes wegen Hypospadie: Rückzahlungsanspruch gegen Invalidenversicherung besteht auch über zwölf Monate hinaus (Art. 48 Abs. 2 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.