Gesetzesartikel
Art. 7 FZA – Sonstige Rechte
6 Entscheide, in denen Art. 7 FZA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nordmazedonier beantragt nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Scheidung: Kein Anspruch, weil ungarische Ex-Ehefrau die Schweiz verlassen hat und kein Aufenthaltsrecht mehr besitzt (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen Scheinehe mit slowenischer Staatsangehöriger: Widerruf rechtmäßig und verhältnismässig (Art. 62 lit. d AIG)
- Spanischer Staatsangehöriger wegen Drogenhandels mit 590 g Kokain verurteilt: Siebenjährige Landesverweisung nach Art. 66a StGB bleibt bestehen, FZA steht nicht entgegen (Art. 66a StGB)
- Grenzgängerin stimmt 2011 Lohnanpassung in Euro zu, um Arbeitsplatz in der Schweiz zu sichern, und klagt 2015 auf Differenz: Berufung auf Freizügigkeitsabkommen als Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Deutscher Langzeitarbeitsloser verliert Aufenthaltsrecht: Praktika begründen keine Arbeitnehmereigenschaft, kein Verbleiberecht bei verhaltensbedingter Kündigung (Art. 6 Anhang I FZA)
- Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung: Kein Recht auf Verbleib zur Ausbildung trotz Ibrahim/Teixeira-Rechtsprechung (Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.