Gesetzesartikel
Art. 7 EntG – Öffentlichrechtliche und nachbarrechtliche
6 Entscheide, in denen Art. 7 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Entschädigung für kommunale Liegenschaft mit Kindergarten: Keine bessere Nutzung möglich, kein schwerer Schaden durch Fluglärm (Art. 20 Abs. 1 EntG)
- Eisenbahnlärmsanierung: Neue Begehren in Beschwerdeverfahren unzulässig, Nichteintreten mangels Übereinstimmung mit Einsprache (Art. 18f EBG)
- Vereinfachtes Eisenbahnplangenehmigungsverfahren ohne formelle Einsprache: Beschwerdezulässigkeit trotz Fristversäumnis gewährt (Art. 18f Abs. 1 Satz 2 EBG)
- Teilenteignung Bahnbau: Näherbaurecht entschädigungspflichtig, Lageklassenmethode ungeeignet, Sache zur Neubemessung zurückgewiesen (Art. 19 lit. b EntG)
- Bahnbaubedingte Umlegung von Werkleitungen: Kostentragung durch Bahnunternehmung im Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahn- und Enteignungsrecht (Art. 19 EBG, Art. 7 EntG)
- Quellbeeinträchtigung durch Tunnelbau: Kein Naturalersatz wegen Unverhältnismässigkeit (Art. 18 Abs. 1 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.