Gesetzesartikel
Art. 7 BVG – Mindestlohn und Alter
6 Entscheide, in denen Art. 7 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar mit BGSA-Einkünften aus Nebenerwerb zahlt Fr. 1'100 in Säule 3a ein: Abzug vollumfänglich zulässig, da BGSA-Einkünfte bei Berechnung des 20%-Abzugs nach Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3 zu berücksichtigen sind (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
- Sozialarbeiter mit Nebentätigkeit als Familienbegleiter beim selben Arbeitgeber: Beitragspflicht für zusammengerechnete Löhne nach Art. 2 Abs. 1 BVG (Art. 2 Abs. 1 BVG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung BVG: Falsche Lohnbasis für C._______ führt zu Teilabänderung der Verfügung, Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zu Kostenlast (Art. 11 Abs. 1 BVG)
- Eheleute als alleinige Gesellschafter einer GmbH beziehen geringfügige Vergütungen: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (VAV) ist anwendbar, Steuerumgehung wird verneint (Art. 2 BGSA)
- Arbeitgeberin beantragt Korrektur der BVG-Beiträge wegen effektiv tieferer Lohnauszahlung: Beitragspflicht bleibt auf Grundlage der vereinbarten Löhne bestehen (Art. 8 BVG)
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.