Gesetzesartikel
Art. 69 IVV – Allgemeines
6 Entscheide, in denen Art. 69 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenversicherung: Kein Rentenanspruch bei 70%iger Arbeitsfähigkeit und ordentlichem Haushalt trotz kognitiver Beeinträchtigung durch Hirnblutung (Art. 28 IVG)
- Versicherter beantragt Hilflosenentschädigung vor Ablauf des Wartejahres: Anspruch abgelehnt, da einjährige Wartezeit nach Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG zwingend (Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG)
- Selbstständiger Marktfahrer mit Lungen- und Nierentumor nach dreijähriger Arbeitsunfähigkeit: Befristung der Invalidenrente ab 1. Oktober 2015 unzulässig, da Selbsteingliederung bei 57 Jahren und fehlender Arbeitsmarktvertrautheit nicht zumutbar (Art. 21 Abs. 4 ATSG i.V.m. Art. 7b IVG)
- Schweizer Kind einer Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beansprucht orthopädische Spezialschuhe: Anwendung von Art. 9 Abs. 2 IVG verstösst gegen Diskriminierungsverbot der VO 1408/71 (Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
- Psychiatrisches Gutachten mit Tochter als Dolmetscherin: Beweiswert trotz Regelverstoss wegen fehlender Therapie intakt (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.