Gesetzesartikel
Art. 678 OR – Rückerstattung von Leistungen
6 Entscheide, in denen Art. 678 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Herausgabe von Bankunterlagen im internationalen Rechtshilfeverfahren an Israel: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, doppelte Strafbarkeit und Verhältnismässigkeit gegeben (Art. 74 IRSG)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Aktionär mit 22,2 % Beteiligung verlangt Auskunft über Verkauf von Tochtergesellschaften und Einsicht in Transaktionsunterlagen: Erforderlichkeit für Ausübung der Aktionärsrechte verneint (Art. 697 OR)
- Rückerstattung verdeckter Gewinnausschüttung an Verwaltungsräte: Offensichtliches Missverhältnis und böser Glaube bejaht (Art. 678 Abs. 2 OR)
- Revisionsstelle haftet für Dividende trotz Cash-Pool-Darlehen: Agio ist aber ausschüttbar (Art. 680 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.