Gesetzesartikel
Art. 647d ZGB – Bauliche Massnahmen: Nützliche
6 Entscheide, in denen Art. 647d ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümer klagt gegen Beschluss zur Neuerstellung und Vergrösserung der Balkone: Sanierungsbedarf durch Asbest und Betonabplatzungen bejaht, Beschluss als nützliche bauliche Massnahme wirksam (Art. 647d Abs. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümer erneuert Werkleitungen ohne Beschluss der Gemeinschaft: Widerklage auf Kostentragung abgewiesen, da fehlende Passivlegitimation und fehlende Dringlichkeit (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft bestätigt definitiven Standort einer Fluchtwegbrücke über Oberlicht: Verlegung von provisorischem an definitiven Standort ist notwendige bauliche Massnahme (Art. 647c ZGB)
- Stockwerkeigentümer verlangen Sanierung von Feuchtigkeitsschäden an gemeinschaftlichen Bauteilen: Anordnung der baulichen Massnahmen zur Abdichtung des Kellers und zum Ersatz der Leichtbaukonstruktion im Eingangsbereich (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Nichtigkeitserklärung eines Beschlusses über Einbau einer Kaltwasserentkalkungsanlage: Traktandierung statutengemäss, Haussitzung ohne statutarische Grundlage, Vetorecht nach Art. 647d Abs. 2 ZGB nicht gegeben (Art. 647d Abs. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümer wollen Dachterrasse mit Platten belegen: Massnahme im Partikularinteresse gilt als luxuriös, Klage abgewiesen (Art. 647c, 647e ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.