Gesetzesartikel
Art. 64 KVG: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 64 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter weigert sich, Kostenbeteiligung für psychiatrische Behandlung zu bezahlen: Zahlungspflicht besteht unabhängig von Einvernehmen mit Diagnose (Art. 64 Abs. 1-3 KVG)
- Versicherter bestreitet Spitalrechnung und verweigert Kostenbeteiligung: Kein Zug-um-Zug-Geschäft, Zahlungspflicht bleibt bestehen (Art. 82 OR)
- Versicherte Person kann Krankenversicherer nicht wechseln, solange sie den gesamten Verlustscheinbetrag beglichen hat – auch nach 85%-iger Kantonsübernahme (Art. 64a Abs. 6 KVG)
- Kind von Grenzgängern mit Nierenfehlbildung in Frankreich: Anspruch auf medizinische Massnahmen der schweizerischen Invalidenversicherung verneint (Art. 9 Abs. 2 IVG)
- Schweizer Kind einer Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beansprucht orthopädische Spezialschuhe: Anwendung von Art. 9 Abs. 2 IVG verstösst gegen Diskriminierungsverbot der VO 1408/71 (Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.