Gesetzesartikel
Art. 64 AIG – Wegweisungsverfügung
6 Entscheide, in denen Art. 64 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nicht anwaltlich vertretene Deutsche legt handgeschriebene Beschwerde gegen Wegweisung ein: Überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 Abs. 1 BV, Bundesgericht hebt Urteil auf und verweist zur Neubeurteilung (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Syrische Regierungsangestellte beantragen Asyl wegen Weizendiebstählen durch YPG: Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft verneint (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender wird nach Dublin-Verfahren nach Luxemburg weggeschickt: Illegaler Aufenthalt und Zuständigkeit Luxemburgs gegeben, Unzumutbarkeit verneint (Art. 64a Abs. 1 AIG)
- Ausländer mit schweren Sexualdelikten gegen Kinder verliert Aufenthaltsbewilligung: Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt Überwiegen des öffentlichen Interesses an Fernhaltung (Art. 96 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verrichtet Reinigungsarbeiten und hilft auf Baustelle: Einreiseverbot für drei Jahre wegen illegaler Erwerbstätigkeit und sofort vollstreckbarer Wegweisung (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
- Rumänische Staatsangehörige nach Betrugsdelikten wegweisbar: Kurzfristige Beschwerdefrist von fünf Arbeitstagen gilt auch bei stellensuchenden EU-Bürgern ohne vorheriges Gesuch um Aufenthaltsbewilligung (Art. 64 Abs. 3 AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.