Gesetzesartikel
Art. 62 BV – Schulwesen *
7 Entscheide, in denen Art. 62 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter beantragt Homeschooling für hochbegabten Sohn: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf häuslichen Privatunterricht, Ablehnung rechtmässig (Art. 19 BV)
- Kanton Thurgau erlaubt Beiträge für obligatorische Schulveranstaltungen und Kostenbeteiligung für Sprachkurse: Verletzung des Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 BV)
- Kantonale Volksinitiative zur Fremdsprachenregelung in der Primarschule: Kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem Recht, Ungültigerklärung durch Grossen Rat aufgehoben (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 KV/GR)
- Muslimisches Mädchen trägt Hijab in Volksschule: Allgemeines Kopfbedeckungsverbot unverhältnismässig (Art. 15 BV)
- Autistisches Kind in Regelschule: Kostengutsprache für Vollzeitassistenz über Limit hinaus gewährt (Art. 19, 62 Abs. 2 BV)
- Eltern rügen Sprachenfreiheit bei Wechsel von Rumantsch Grischun zu Idiom erst ab 1. Klasse: Beschwerde abgewiesen (Art. 18 BV)
- Kind mit Wahrnehmungsstörung: Integrierte Sonderschulung statt Institution, kein Anspruch auf optimale Förderung (Art. 19, 62 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.