Gesetzesartikel
Art. 57 IVG – Aufgaben
6 Entscheide, in denen Art. 57 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit psychischen und chronischen Schmerzbeschwerden scheitert bei allen Eingliederungsversuchen: IV-Gutachten mangels interdisziplinärer Konsensbeurteilung und Verletzung des Grundsatzes 'Eingliederung vor Rente' (Art. 8 IVG)
- Versicherter mit primärem Benzodiazepin- und Opioid-Abhängigkeitssyndrom erhält Invalidenrente ab 1. September 2013: Suchterkrankungen sind grundsätzlich invalidenversicherungsrechtlich beachtlich (Art. 7 Abs. 2 IVG)
- Deutscher Grenzgänger beantragt Invalidenrente wegen chronischer Depression: Kein Anspruch, da keine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit festgestellt wurde (Art. 6 ATSG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.