Gesetzesartikel
Art. 55 BGG – Grundsatz
6 Entscheide, in denen Art. 55 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eltern vereinbaren Kindesunterhalt nach kantonalem Urteil, aber ohne Genehmigung durch Gericht: Bundesgericht weist Fall zur materiellen Prüfung und Genehmigung an Obergericht zurück (Art. 287 Abs. 1 ZGB)
- Gesellschaft in Liquidation beantragt Aufhebung der Konkurseröffnung nach Hinterlegung: Keine vollständige Tilgung oder Hinterlegung der Schuld inkl. Zinsen und Kosten dargetan, Beschwerde unzureichend begründet (Art. 174 Abs. 2 SchKG)
- Beschwerde gegen Baubewilligung für Umbau einer 5G-Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen: Worst-Case-Betrachtung und QS-System rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 12 Abs. 2 NISV)
- Kantonales partielles Bettelverbot: Verbot von passivem Betteln in Parks aufgehoben, Strafsanktionen nur nach vorherigen Administrativmassnahmen zulässig (Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 8 EMRK)
- Beschwerdeführer rügen schwyzerische Corona-Verordnung: Kein aktuelles Rechtsschutzinteresse und unzureichende Begründung, Veranstaltungsverbot bleibt verhältnismässig (Art. 22 BV, Art. 36 BV)
- Kanton Basel-Landschaft senkt Umrechnungssätze für Eigenmietwert: Durchschnittswert von 60,1 % verletzt verfassungsrechtliche Untergrenze von 60 % im Einzelfall (Art. 8 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.