Gesetzesartikel
Art. 53 StHG – Ordentliche Nachsteuer
6 Entscheide, in denen Art. 53 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Darlehensvergabe in grossem Umfang ohne steuerliche Deklaration: Nachbesteuerung der Zinseinnahmen für 2010–2015 bestätigt (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige vergütet Schwestergesellschaft Organisationskosten: Kein Nachweis für geschäftsmässige Begründetheit, Nachsteuer rechtmässig erhoben (Art. 151 DBG, Art. 53 StHG)
- Eheleute beantragen Einstellung des Nachsteuerverfahrens nach Einkauf in Pensionskasse und sofortiger Kapitalabfindung: Verletzung der dreijährigen Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG führt zur zulässigen Nachbesteuerung (Art. 151 DBG)
- Steuerpflichtiger tätigt Einkauf in berufliche Vorsorge und bezieht innerhalb von drei Jahren Kapitalleistung aus Freizügigkeitskonto: Nachbesteuerung wegen Verletzung der objektivierten Sperrfrist nach Art. 79b BVG
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.