Gesetzesartikel
Art. 50 AHVV – Begriff des vollen Beitragsjahres
6 Entscheide, in denen Art. 50 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien beantragt einmalige Abfindung statt monatlicher AHV-Rente: Remand wegen ungeklärter Beitragszeiten, Erziehungsgutschriften und Übergangsgutschrift (Art. 21 Abs. 1 Bst. b AHVG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.