Gesetzesartikel
Art. 49bis AHVV – Ausbildung
6 Entscheide, in denen Art. 49bis AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater erhält Komplementärrente nach Unfall: Kürzung wegen Kinderrente für mündige Tochter in Zweitausbildung wirksam (Art. 20 Abs. 2 UVG)
- Vater mit Invalidenrente beantragt Rückzahlung der Kinderrente für Tochter in Zweitausbildung: Anspruch besteht trotz abgeschlossener Erstausbildung und fehlender zivilrechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 35 Abs. 1 IVG)
- Eltern beantragen Ausbildungszulagen für ihren 22-jährigen Sohn: Vorinstanz verweigert Leistung wegen hypothetischen Einkommens – Bundesgericht verlangt Berücksichtigung des tatsächlich erzielten Erwerbseinkommens (Art. 49bis Abs. 3 AHVV)
- Familienausgleichskasse verliert: Hochbauzeichner-Praktikum nach gescheiterter Lehrabschlussprüfung gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV)
- Praktikum für Ausbildung zur Fachperson Betreuung: Anspruch auf Familienzulagen trotz fehlender Lehrstellenzusage (Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG)
- Faktisch notwendiges Praktikum begründet Anspruch auf IV-Kinderrente für volljährige Tochter (Art. 35 Abs. 1 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.