Gesetzesartikel
Art. 47 OR – Leistung von Genugtuung
6 Entscheide, in denen Art. 47 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt Aufhebung der Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung: Keine Legitimation zur Beschwerde mangels Darlegung einer adhäsionsfähigen Zivilforderung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Versicherer klagt gegen Haftpflichturteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verhandlungsgrundsatzes und Beweisrechts: Beschwerde abgewiesen, da Rügen nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Verletzung durch umgestürztes Drehschrankbett: Kein Verschulden des Besitzers wegen fehlender Erkennbarkeit der Kippgefahr für einen Durchschnittsverbraucher (Art. 41 OR)
- Gast verletzt sich schwer bei Nutzung von Drehschrankbetten im Ferienhaus: Kein Verschulden des Mitgastes festgestellt, Genugtuungsanspruch nach Art. 47 OR abgelehnt (Art. 41 OR)
- HIV-Infektion via Nadelstich: Schwere Körperverletzung bestätigt, Genugtuung wegen fehlender Individualisierung zurückgewiesen (Art. 122 Abs. 3 StGB)
- Einstellung nach tödlichem Sturz aus Rollstuhl: Fristenstillstand gilt für Endentscheid, Legitimation bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 46 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.