Gesetzesartikel
Art. 43a RPV – Gemeinsame Bestimmungen
6 Entscheide, in denen Art. 43a RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bewohnerin klagt gegen Klubnutzung im Felsenkeller: Teilweise ausserhalb der Bauzone liegender Degustationsraum erfordert BAB-Bewilligung für Umnutzung zum Musikklub (Art. 25 Abs. 2 RPG)
- Umbau einer Stallscheune in ein Ferienhaus in der Landwirtschaftszone: Keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG wegen fehlenden materiellen Schutzwerts als Einzelobjekt und mangelnder bestimmungsgemässer Nutzbarkeit (Art. 24d Abs. 2 RPG)
- Bauherrschaft baut Dachgeschoss in Altenteil aus: Anwendung von Art. 24c RPG ausgeschlossen, weil landwirtschaftliche Nutzung fortbesteht (Art. 24c RPG)
- Betrieb nutzt ehemaliges Kieswerk seit 2002 als Recyclinganlage in Landwirtschaftszone: Baubewilligung verweigert wegen Verstoßes gegen Schutzziel des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (Art. 5 Abs. 2 Amphibienlaichgebiete-Verordnung)
- Nachbarin klagt gegen Baubewilligung für drei Einfamilienhäuser direkt an der Grenze zur Landwirtschaftszone: Zonenkonformität nicht geprüft, Vorinstanz muss neu entscheiden (Art. 22 Abs. 1 lit. a RPG)
- Umbau einer Stallbaute zu einer Zweitwohnung in einer Erhaltungszone: Keine Zonenkonformität ausreichend, da Erhaltungszone als Nichtbauzone gilt und Umnutzung gegen Raumplanungsziele verstösst (Art. 25 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.