Gesetzesartikel
Art. 42 MWSTG – Festsetzungsverjährung
6 Entscheide, in denen Art. 42 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige überlässt Kunstgegenstände eng verbundenen Aktionären unentgeltlich: Mehrwertsteuerpflichtige Leistung an eng verbundene Personen, aber fehlerhafte Drittvergleichsschätzung durch ESTV (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- TCM-Therapeuten in den Kantonen Aargau und Zürich erbringen ambulante Heilbehandlungen ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung: Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG nicht gegeben, Leistungen steuerbar
- Holzhandelsunternehmen belastet Waldeigentümer mit effektiven Erntekosten: Weiterbelastung ist steuerbare Leistung, keine Entgeltsminderung (Art. 24 Abs. 1 MWSTG)
- Steuerpflichtige erhält Beiträge für Entsorgung tierischer Nebenprodukte: Vorsteuerabzugskürzung nach Art. 75 Abs. 3 MWSTV sachgerecht, absolute Verjährung für 2011 führt zu teilweiser Gutheissung (Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
- Adventskalender mit Müeslidosen als Gesamtleistung: Normalsatz von 8 % statt reduzierter Satz von 2,5 % (Art. 19 MWSTG)
- Kunstgesellschaft mit Sitz auf Kanalinseln vermietet Sammlung an wirtschaftlich Berechtigten mit Schweizer Wohnsitz: Steuerumgehung bei Vorsteuerabzug für Einfuhrsteuern festgestellt (Art. 10 MWSTG, Art. 28 MWSTG, Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.