Gesetzesartikel
Art. 35b KLV: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 35b KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Generika mit geringem Marktvolumen, die vor dem 1. Januar 2012 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, dürfen bei der dreijährlichen Überprüfung den reduzierten Preisabstand von 10 % beanspruchen (Art. 35b Abs. 10 lit. a KLV)
- Therapeutischer Quervergleich: BAG darf nicht rechtskräftigen Vergleichspreis per 1. November verwenden (Art. 65d Abs. 1 KVV)
- Pharmaherstellerin beantragt bei dreijähriger Überprüfung der Spezialitätenliste einen therapeutischen Quervergleich für ihr Krebsmedikament: Aufhebung der Preissenkung wegen unzureichender Abklärung des TQV mit vergleichbaren Arzneimitteln (Art. 34 Abs. 2 Bst. b und c KLV)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels A._______: Bundesverwaltungsgericht hebt Verfügung auf, weil bei der dreijährlichen Überprüfung ein therapeutischer Quervergleich fehlt (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Arzneimittel nach befristeter SL-Aufnahme: Kein Anspruch auf Toleranzmarge bei unbefristeter Aufnahme (Art. 65d Abs. 1ter KVV)
- BAG verliert Beschwerde: Dreijährliche SL-Überprüfung darf nicht nur auf Preisvergleich beschränkt werden (Art. 65d Abs. 1bis KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.