Gesetzesartikel
Art. 35 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 35 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatte mit Wohnsitz in der Schweiz zahlt Unterhalt an Ex-Frau mit Wohnsitz in Grossbritannien: Ausscheidung von Unterhaltsbeiträgen und Schuldzinsen unzulässig, da nur eigene Einkünfte und Aktiven massgeblich (Art. 33 Abs. 1 lit. a und c, Art. 35 Abs. 3 DBG)
- Steuerpflichtiger im Gastgewerbe beansprucht Abzug von Krankentaggeldprämien als Berufskosten: Prämien sind unfreiwillig und damit Gewinnungskosten, aber Pauschale ist nicht überschritten (Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- Getrennt besteuerte Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierender Obhut: Unterhaltsbeiträge nach Art. 45 Abs. 1 lit. c StG/SG schliessen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG aus (Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG)
- Steuerpflichtige in Konkubinat mit Lebenspartnerin und deren Kindern beantragt Unterstützungsabzug und Verheiratetentarif: Keine eingetragene Partnerschaft und fehlende objektive Bedürftigkeit der Lebenspartnerin führen zur Ablehnung (Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG)
- Steuerpflichtiger zahlt Unterhalt für minderjährige Kinder an KESB nach Tod der sorgeberechtigten Ehefrau: Abzug für Unterhaltsbeiträge zulässig trotz fehlender elterlicher Sorge (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.