Gesetzesartikel
Art. 34d KLV: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 34d KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmazieunternehmen klagt gegen Limitierung seines Vitamin-D-Medikaments auf Prophylaxe der E._______: Limitierung rechtmässig, aber Preissenkung wegen fehlerhafter Hauptindikationsbestimmung aufgehoben (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Pharmaherstellerin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels nach dreijähriger Überprüfung: Vergleich mit französischem Medizinprodukt mit identischer Wirkstoffzusammensetzung ist zulässig (Art. 34a bis KLV)
- Pharmahersteller muss kleinere Packung eines patentgeschützten Arzneimittels einführen, um Verwurf bei Kindern und leichteren Patienten zu reduzieren (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Medikaments: TQV-Dosierung muss auf Fachinformation beruhen, nicht auf Mittelwert der Dosisspanne (Art. 65b Abs. 4bis KVV)
- Pharmahersteller klagt gegen Preisreduktion seines Retard-Medikaments: Bundesamt darf therapeutischen Quervergleich auf gleiche Gamme beschränken (Art. 32 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 6 KVG)
- Pharmahersteller klagt gegen Preissenkung seines Hormonpräparats X.________: Therapeutischer Quervergleich mit nur einem Referenzpräparat U.________ bundesrechtskonform (Art. 65b Abs. 2 lit. b und Abs. 4bis KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.