Gesetzesartikel
Art. 34 RPV – Allgemeine Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone (Art. 16 a Abs. 1–3 RPG)
7 Entscheide, in denen Art. 34 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt Wiederaufbau einer abgebrannten Garage ausserhalb der Bauzone: Kein Nachweis einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung vor dem Stichtag 1. Juli 1972, Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG nicht gegeben
- Geflügelmaststall in Landwirtschaftszone: Halber Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten, Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig (Art. 36 RPV, Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 11 Abs. 2 USG)
- Bauherr errichtet in Landwirtschaftszone grosszügige Gartenanlage mit Pergola und Sichtschutzwänden: Baubewilligung verweigert, weil nicht zonenkonform und überdimensioniert (Art. 16a RPG)
- Erbengemeinschaft bestreitet steuerliche Behandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach Privatentnahme: Objektive Eignung für landwirtschaftliche Nutzung trotz geringer Fläche und Hobbyschafhaltung entscheidend (Art. 6 Abs. 1 BGBB)
- Anwalt und Notar baut Ökonomiegebäude in Landwirtschaftszone um: Keine Bewilligung für Pferdehaltung und Weinverkostung wegen Freizeitlandwirtschaft und fehlender Substanz (Art. 16a Abs. 1 RPG)
- Gemeinde plant Ringkuhkampfarena und Markthalle als Speziallandwirtschaftszone: Keine kantonalen Vorgaben, Nutzung nicht landwirtschaftlich, Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 16a Abs. 3 RPG, Art. 29 BV)
- WWF klagt gegen Baubewilligung für über 60 m lange Geflügelmasthalle in Landschaftsschutzzone: Bauvorhaben widerspricht Zonenzweck und beeinträchtigt Vernetzungsfunktion für Wendehals und Neuntöter (Art. 13 BauR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.