Gesetzesartikel
Art. 321a OR – Sorgfalts- und Treuepflicht
6 Entscheide, in denen Art. 321a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hersteller einer innovativen Schüttgefässwaage beantragt vorsorgliches Verbot von Konkurrenzprodukten und unlauteren Werbeaussagen: Bundesgericht hebt Entscheid auf und verweist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und Willkür bei Glaubhaftmachung (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 9 BV, Art. 321a OR)
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Arbeitgeberin vereinbart Konventionalstrafe von CHF 50'000 pro Verstoss im Arbeitsvertrag: Strafe ist verschuldens- und schadensunabhängig sowie unbestimmt, daher nichtig (Art. 321e OR)
- A.________ Suisse GmbH muss für Marketer paritätische AHV-Beiträge zahlen: Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Versicherter übernimmt vorübergehend Werkstattleitung, lehnt später Samstags-Pikettdienst ab: Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit aufgehoben, weil kein klar feststehendes Fehlverhalten (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Witwerrente trotz privater Kenntnis der Zweigstelle: Rückerstattung verwirkt? Nein, Treuepflicht deckt Privatwissen nicht ab (Art. 25 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.