Gesetzesartikel
Art. 312 ZPO – Berufungsantwort
6 Entscheide, in denen Art. 312 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt zwangsweise Wiedervereinigung mit 15-jährigem Sohn mittels Workshop "Family Bridges": Massnahme nicht verhältnismässig, da Kindeswille autonom und stabil ist (Art. 98 BGG)
- Vermieterin kündigt Mietverhältnis kurz nach Reservationsvereinbarung mit Käufer zur Eigennutzung: ordentliche Kündigung nicht treuwidrig, da schützenswertes ökonomisches Interesse am mietfreien Verkauf besteht (Art. 271 OR)
- GmbH-Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters wegen Einmischung in operative Tätigkeit und schwerem Zerwürfnis: Vorinstanz verletzt rechtliches Gehör, Bundesgericht hebt Urteil auf (Art. 823 OR)
- Berufung nicht zur schriftlichen Stellungnahme zugestellt: Verletzung von Art. 312 Abs. 1 und Art. 312 ZPO führt zur Aufhebung und Zurückweisung (Art. 312 Abs. 1 ZPO)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Berufungsantwort vor Entscheid über Sicherstellung: Keine Abnahme der gesetzlichen Frist, da Zustellung aufschiebbar ist (Art. 99 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.