Gesetzesartikel
Art. 28a VZV – Fahreignungsuntersuchung
6 Entscheide, in denen Art. 28a VZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vorsorglicher Führerausweisentzug wegen wiederholtem Kokain-Nachweis in Haaranalysen: Entzug und verkehrsmedizinische Abklärung rechtmässig (Art. 30 VZV)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises bei bipolarer affektiver Störung mit manischer Episode und depressiver Episode: Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung und Sicherungsentzug rechtmässig (Art. 15d Abs. 1 lit. d SVG)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises wegen ärztlicher Meldung über Alkoholkonsum und maniforme Störung: Entzug teilweise aufgehoben, da keine objektiven Anhaltspunkte für aktuelle Gefährdung vorliegen (Art. 30 VZV)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h innerorts: Massnahme zur Verkehrssicherheit rechtmäßig, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Unschuldsvermutung (Art. 30 VZV)
- Fahrer mit schwerem Suchthintergrund und neuer Alkohol-Drogen-Fahrt am Neujahrstag: vorsorglicher Führerausweisentzug und doppelte Fahreignungsabklärung rechtmässig (Art. 15d SVG, Art. 28a VZV)
- 76-jährige Fahrerin verursacht innerhalb von zwei Jahren drei Unfälle, darunter Selbstunfall mit Schwindelangabe: vorsorglicher Führerausweisentzug zur verkehrsmedizinischen Abklärung rechtmäßig (Art. 30 VZV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.