Gesetzesartikel
Art. 282 ZPO – Unterhaltsbeiträge
6 Entscheide, in denen Art. 282 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann beantragt Abänderung von Eheschutzunterhalt nach Kündigung: caput controversum zur Vollzeiterwerbstätigkeit trotz 40%-Betreuungsanteil schliesst Abänderung aus (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau mit psychischer Erkrankung erhält ab 1. April 2021 hypothetisches Einkommen von Fr. 5'000.-- angerechnet: Ehegattenunterhalt neu auf Fr. 763.-- festgesetzt (Art. 276 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt: Bundesgericht verpflichtet zur Anwendung der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau beantragt Streichung einer rechtskräftigen Beratungsanordnung im Eheschutzverfahren: Beschwerde abgewiesen, weil die Anordnung nicht Gegenstand der Berufung war (Art. 315 Abs. 1 ZPO)
- Ehefrau legt Berufung gegen Scheidungsurteil ein, ohne reformatorische Begehren zu stellen: Nichteintreten des Obergerichts bundesrechtskonform (Art. 311 Abs. 1 ZPO)
- Ehefrau fordert nachehelichen Unterhalt aus vor Eheschluss geschlossenem Ehevertrag: Vorinstanz verletzt Fragepflicht bei Genehmigung der Scheidungsklausel (Art. 279 und 282 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.