Gesetzesartikel
Art. 279 ZPO – Genehmigung der Vereinbarung
6 Entscheide, in denen Art. 279 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehefrau fordert nachehelichen Unterhalt aus vor Eheschluss geschlossenem Ehevertrag: Vorinstanz verletzt Fragepflicht bei Genehmigung der Scheidungsklausel (Art. 279 und 282 ZPO)
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
- Ehemann klagt gegen Erläuterung des Unterhaltsurteils: Dauer bis zum AHV-Alter des Unterhaltspflichtigen bestätigt, Erläuterung nach Art. 334 ZPO zulässig (Art. 334 ZPO)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
- Eheleute vereinbaren hälftige Tragung aller Nach- und Strafsteuern in Scheidungskonvention: Klausel ist teilweise nichtig, weil Strafsteuern einer juristischen Person nicht vertraglich auf natürliche Person übertragbar sind (Art. 20 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.