Gesetzesartikel
Art. 26 ATSG – Verzugs- und Vergütungszinsen
6 Entscheide, in denen Art. 26 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschiedene deutsche Staatsangehörige beantragt erst 2019 Witwenrente für geschiedenen Ehegatten: Verwirkungsfrist von fünf Jahren nach Art. 24 Abs. 1 ATSG führt zur Ablehnung der Nachzahlung für die Zeit vor 1. August 2014
- Deutscher Grenzgänger mit Herzinfarkt vom 29. April 2016 erhält rückwirkend ab 1. Juli 2016 statt ab 1. Oktober 2016 eine befristete ganze Invalidenrente (Art. 28a Abs. 1 IVG)
- Witwenrente für Kosovarin mit behaupteter serbischer Doppelstaatsbürgerschaft: Kein rechtsgenügender Nachweis, Anspruch ab 1. November 2012 verneint (Art. 18 AHVG)
- Sri-lankischer Versicherter erhält nach Wegzug nach Kanada AHV-Beitragsrückvergütung: Abzug der zuvor bezogenen IV-Renten ist rechtswidrig (Art. 4 Abs. 3 Satz 2 RV-AHV)
- Verzugszins bei IV-Rentenrevision von Amtes wegen: Fristbeginn ab Verfahrenseinleitung, nicht ab Aufhebungsverfügung (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
- Pflegeleistungserbringerin fordert Verzugszinsen von Krankenkasse: Kein Anspruch nach ATSG oder OR (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.