Gesetzesartikel
Art. 254 ZPO – Beweismittel
6 Entscheide, in denen Art. 254 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pfändungsschuldner nach Privatkonkurs verliert Arbeitsstelle: Betreibungsamt darf pfändbare Quote auf blosse Existenzminimumsberechnung nach Art. 93 SchKG reduzieren, obwohl früher erweitertes Existenzminimum zugestanden wurde (Art. 265a SchKG)
- Verwaltungsratsmitglied klagt auf Akteneinsicht gegen Gesellschaft: gerichtliche Durchsetzung des Informationsrechts nach Art. 715a OR ist zulässig (Art. 715a OR)
- Schuldner beantragt definitive Rechtsöffnung abzuweisen wegen mündlicher Stundungsvereinbarung und Verrechnung: Kein Urkundenbeweis, Einwendungen unzulässig (Art. 81 Abs. 1 SchKG)
- Eigentümerin verlangt Räumung durch Mieterin gestützt auf Vergleichsklausel zur Baubewilligung: Sachverhalt bestritten und Rechtslage nicht klar, Rechtsschutz in klaren Fällen abgelehnt (Art. 257 ZPO)
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
- Nespresso-Kaffeekapsel: Verletzung rechtliches Gehör wegen Nichtbeachtung Expertiseantrag, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 29 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.