Gesetzesartikel
Art. 25 VStrR – Behörden: Beschwerdekammer
6 Entscheide, in denen Art. 25 VStrR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt Entsiegelung von Steuerunterlagen der A. AG: Kein hinreichender Tatverdacht und fehlender Deliktskonnex führen zur Abweisung (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Zollverwaltung lässt elektronische Geräte vor Siegelung durch fedpol entsperren und spiegeln: Verfahrensmangel führt zur Unverwertbarkeit der Daten und Rückgabe der Geräte (Art. 248 Abs. 2 StPO)
- Entsiegelung im Verwaltungsstrafverfahren: Keine 20-Tage-Frist der StPO, aber Beschleunigungsgebot gewahrt (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.