Gesetzesartikel
Art. 247 ZPO – Feststellung des Sachverhaltes
6 Entscheide, in denen Art. 247 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieterin kündigt Mietverhältnis kurz nach Reservationsvereinbarung mit Käufer zur Eigennutzung: ordentliche Kündigung nicht treuwidrig, da schützenswertes ökonomisches Interesse am mietfreien Verkauf besteht (Art. 271 OR)
- Arbeitnehmerin stürzt nach Synkope im Büro: Keine Haftung der Arbeitgeberin für Verletzungen, da keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch Hilfsperson (Art. 328 i.V.m. Art. 101 OR)
- Vermieter kündigt Mietverhältnis wegen umfassender Sanierung der Überbauung: Kündigung nicht treuwidrig, da Räumung der Wohnung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich (Art. 271 OR)
- Mieterin klagt gegen Ausweisung im Summarverfahren: Handelsgericht zuständig, weil beide Parteien im Handelsregister eingetragen sind (Art. 6 Abs. 2 ZPO)
- Klage auf Regress in einfacher Gesellschaft: Nachträgliche Substanziierung als verspätet verworfen (Art. 229 ZPO)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.