Gesetzesartikel
Art. 247 StPO – Durchführung
6 Entscheide, in denen Art. 247 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- ESTV erhält elektronisch edierte Bankunterlagen von Bank E.: Abspeichern auf Datenträger und Versiegelung sind zulässiger Teil der Sicherstellung, Entsiegelungsgesuch ist neu zu prüfen (Art. 46 Abs. 1 lit. a, Art. 47 Abs. 1 und Art. 50 VStrR)
- Privatkläger und Opfer eines Gewaltverbrechens beanstandet Entsiegelung seiner Mobiltelefone: Geheimnisinteressen nicht substanziiert, Entsiegelung verhältnismässig (Art. 197 Abs. 1 lit. b, c, d und Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter notiert Facebook-Zugangsdaten im Gefängnis und versucht, sie als Kassiber zu schmuggeln: Online-Recherche auf dem Account durch Staatsanwaltschaft ist strafprozessual zulässig (Art. 246 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.