Gesetzesartikel
Art. 24 BVV: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 24 BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invaliditätspension: Überentschädigungsberechnung mit hypothetischem Einkommen bei nachgewiesener Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit unwirksam (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Witwenrente: Pensionskasse kürzt Leistungen unter Einbezug der AHV-Altersrente; nach Rechtsprechungsänderung 2008 ist dies unzulässig, doch Verjährungseinrede ist nicht rechtsmissbräuchlich (Art. 41 BVG)
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente wegen Überentschädigung: mutmasslich entgangener Verdienst richtet sich nach tatsächlich erzieltem Einkommen als Projektmanager (Art. 24 Abs. 1 BVV)
- Invalidin mit 10%-Restarbeitsfähigkeit verliert Stelle: Überentschädigungskürzung muss neu berechnet werden, hypothetisches Einkommen nicht anrechenbar (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Versicherte erhält zusätzliche Kinderrente: Vorsorgeeinrichtung muss Überentschädigungskürzung allseitig neu prüfen und kann Invalidenrente herabsetzen (Art. 34a Abs. 1 BVG, Art. 24 Abs. 1 und 5 BVV 2)
- Ehefrau verlangt Teilung des Vorsorgeguthabens nach Scheidung: Vorsorgefall Invalidität trotz Überentschädigung eingetreten, Teilung nach Art. 122 Abs. 1 ZGB ausgeschlossen (Art. 122 Abs. 1 ZGB)
- Berufsvorsorge: Soziallohnanteil beim Geschäftsführer-Empfänger nicht anrechenbar; Beschwerde der Vorsorgestiftung abgewiesen (Art. 34a Abs. 1 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.