Gesetzesartikel
Art. 22 MWSTG – Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
6 Entscheide, in denen Art. 22 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrwertsteuergruppe bietet Sprachkurse im Ausland und Reiseversicherungen an: Versicherungsschutz ist eigenständige steuerfreie Leistung, Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung zulässig (Art. 19 Abs. 4 MWSTG)
- Neue Eigentümerin erwirbt Industriegrundstück mit Zwischennutzung und plant Wohnüberbauung: Vorsteuerabzug für Rückbaukosten abgelehnt, weil Nutzung steuerausgenommen ist (Art. 29 Abs. 1 MWSTG)
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Intermediärin vermittelt Kaufverträge über Wertpapiere für Offshore-Gesellschaften: Keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht ab 1. Januar 2010, da Vermittlung steuerausgenommen ist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Golfclub versteuert Turniergebühren ohne offenen Ausweis: Option unwirksam, Vorsteuerabzug gekürzt (Art. 22 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.