Gesetzesartikel
Art. 2 VRV – Zustand des Führers
6 Entscheide, in denen Art. 2 VRV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Promovierter Rechtsanwalt fährt mit 0.4 mg/l Atemalkohol: Verzicht auf Blutprobe nach Kenntnis des Messergebnisses rechtsgültig, Verurteilung wegen qualifizierter Fahrunfähigkeit bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG)
- Beschwerdeführer fährt unter schwerer MDMA-Intoxikation und meldet danach falsch Fahrzeugentwendung: Irreführung der Rechtspflege und Fahren in fahrunfähigem Zustand nachgewiesen (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG und Art. 304 Ziff. 1 StGB)
- Fahrer mit 4,4 µg/L THC im Blut nach Cannabiskonsum am Vortag: Eventualvorsatz bejaht, Strafe bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG)
- Fahrer erhält vorsorglichen Führerausweisentzug wegen positivem Drogenschnelltest und klinischen Symptomen: Kosten- und Entschädigungsentscheid bleibt bestehen trotz späterem Widerruf (Art. 94 Abs. 1 VRP)
- Fahrer mit dreifachem THC-Grenzwert im Blut: Fahrunfähigkeit gesetzlich nachgewiesen, Beweisverwertung zulässig trotz fehlendem Anwalt bei Blutentnahme (Art. 34 VSKV-ASTRA)
- Fahrer mit rückgerechneter Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,04 Promille wird wegen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand verurteilt: Alkoholmenge im Körper genügt für strafbare Qualifikation (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.