Gesetzesartikel
Art. 2 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 2 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Ergänzung eines deutschen Scheidungsurteils: nachehelicher Unterhalt und güterrechtliche Auseinandersetzung nach schweizerischem Recht bestätigt (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Mutter zieht mit gemeinsam sorgeberechtigtem Kind nach Mailand: Schweizer Gerichtsbarkeit für Obhutsregelung entfällt nach Art. 5 Abs. 2 HKsÜ, Sperrwirkung nach Art. 7 Abs. 1 lit. b HKsÜ nicht gegeben (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ)
- Schweizer Verbraucher klagt gegen deutsche Bank in Zürich: Keine internationale Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ, weil Banktätigkeit nicht auf Schweiz ausgerichtet war
- Tochtergesellschaften klagen negativ gegen Grosshändler: Zuständigkeit des Berner Handelsgerichts bejaht, da strategischer Entscheid im Konzernzentrum Biel getroffen wurde (Art. 5 Ziff. 3 LugÜ)
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung wirksam trotz unzulässiger sachlicher Zuständigkeitswahl, aber mangels örtlicher Zuständigkeit kein Eintritt in die Sache (Art. 20 Abs. 2 OR, Art. 23 Abs. 1 LugÜ)
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung teilweise ungültig, örtliche Zuständigkeit nach hypothetischem Parteiwillen auf Bezirksgericht Meilen übertragen (Art. 23 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.