Gesetzesartikel
Art. 17 WaG – Waldabstand
6 Entscheide, in denen Art. 17 WaG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer einer Parzelle an der Grenze einer ehemaligen Kiesgrube rügt neue Waldfeststellung nach Teil-Auszonung: statische Waldgrenze verliert Gültigkeit, dynamischer Waldbegriff greift wieder (Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG)
- Eigentümerin klagt gegen Rückbauverzicht für Terrainaufschüttungen und Stützmauern im Waldabstand: Vorinstanz unterlässt erforderliche Interessenabwägung, Rückbau verhältnismässig (Art. 36 BV)
- Erweiterung einer Inertstoffdeponie Frühboden: Teilweise Aufhebung der Baubewilligung wegen Verletzung der Gewässerraumvorschriften und mangelhafter Schulwegsicherheit (Art. 41c Abs. 2 GSchV)
- SBB erhält Plangenehmigung für provisorische 132-kV-Kabelleitung Schweikrüti–Kilchberg trotz Einwänden von Grundeigentümern gegen Wald-, Gewässer- und Strahlenschutz (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Nachbarn und Gemeinde klagen gegen Baubewilligung für Biomasse-Heizkraftwerk: Keine besondere Betroffenheit und keine Verletzung der Raumplanungsvorschriften (Art. 40 Abs. 1 LSV)
- WWF klagt gegen Baubewilligung für über 60 m lange Geflügelmasthalle in Landschaftsschutzzone: Bauvorhaben widerspricht Zonenzweck und beeinträchtigt Vernetzungsfunktion für Wendehals und Neuntöter (Art. 13 BauR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.