Gesetzesartikel
Art. 16 AMM-VO: Rechtsprechung und Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 16 AMM-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit früheren Anträgen in Italien: Nichteintreten und Wegweisung nach Italien gemäss AMM-VO bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Dublin-Überstellung nach Polen trotz PTBS und Depression: Keine systemischen Mängel, Gesundheitszustand kein Vollzugshindernis (Art. 3 EMRK)
- Transsexuelle Frau mit Genderdysphorie: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien trotz Gesundheitsrisiken (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit PTBS nach Dublin-Überstellung in die Niederlande: Nichteintreten bestätigt, keine Verletzung von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Dublin-Überstellung Äthiopier mit Schengen-Visum nach Portugal: Keine Gesundheitsgefahr, Nichteintreten bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylgesuchstellerin mit Angststörung: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Dänemarks, keine Verletzung Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.