Gesetzesartikel
Art. 14a ELV – Anrechnung des Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden
6 Entscheide, in denen Art. 14a ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilinvalidin ohne Erwerbstätigkeit zahlt AHV/IV/EO-Mindestbeitrag: Mindestbeitrag ist anerkannte Ausgabe bei Ergänzungsleistungen trotz hypothetischem Erwerbseinkommen (Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG)
- Teilinvalidin mit Dreiviertelsrente beantragt Ergänzungsleistung: Effektiv geleistete AHV/IV/EO-Mindestbeiträge für Nichterwerbstätige sind auch während hypothetischer Einkommensanrechnung als Ausgabe anzuerkennen (Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG)
- Ehefrau eines AHV-Rentners beantragt Ergänzungsleistungen: hypothetisches Einkommen wird angerechnet, aber Übergangsfrist wegen Unklarheit über Kündigungszeitpunkt des Ehemanns zulässig (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ergänzungsleistungen: Hypothetisches Einkommen nach Art. 14a Abs. 2 lit. b ELV bei teilinvaliden Personen ohne Widersetzlichkeit
- Abbruch der IV-Ausbildung führt zur Anrechnung hypothetischen Einkommens bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Vater betreut gemeinsames Kind: Hypothetische Entschädigung für Naturalunterhalt schliesst Ergänzungsleistungsanspruch aus (Art. 9 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.