Gesetzesartikel
Art. 13 AVIG – Beitragszeit
6 Entscheide, in denen Art. 13 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsloser Temporärarbeiter beansprucht zusätzliche Beitragszeit für pandemiebedingte Nichtbeschäftigung: Anrechnung nach Art. 13 Abs. 2 AVIG abgelehnt, da keine gesetzliche Grundlage und kein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers vorliegt (Art. 13 Abs. 2 AVIG)
- Lehrer wird wegen Teamdynamik entlassen und geht vorzeitig in Pension: Rückwirkende Anrechnung der Beitragszeit bei unverschuldeter Entlassung (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Arbeitnehmer meldet sich nach vorzeitiger Pensionierung zur Arbeitslosenversicherung an: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verneint, weil Pensionierung freiwillig erfolgte (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Mutterschaftsentschädigung nach Aufgabe der Selbständigkeit: Rahmenfristverlängerung bejaht, Sache zurückgewiesen (Art. 29 lit. b EOV)
- Arbeitsloser will fehlende Beitragszeit mit Krankheitsperioden auffüllen: Keine Kumulation zulässig (Art. 13, 14 AVIG)
- Beitragszeit durch öffentlich geförderte Integrationsarbeit verneint: Zweck der Beschäftigung massgeblich (Art. 13 Abs. 1, Art. 23 Abs. 3bis AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.