Gesetzesartikel
Art. 12 OHG – Beratung
6 Entscheide, in denen Art. 12 OHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Opferhilferechtliche Genugtuungsbemessung: Keine Täterbezugskriterien, Verzinsung als Bemessungsfaktor, Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 12 Abs. 2 OHG)
- Opferhilfeentschädigung: Massgebender Zeitpunkt der Einkommensberechnung, Anrechnung der Restarbeitsfähigkeit und Ersatz des normativen Haushaltschadens (Art. 12, 13 OHG)
- Opferhilfeentschädigung: Anrechnung Halbwaisenrente und Einbezug mütterlicher Wirtschaftsverhältnisse bei Minderjährigen, Schadenszins geschuldet (Art. 14 OHG, Art. 3a ELG)
- Opferhilfeentschädigung nach Tötung der Ehefrau: Anrechnung Todesfallkapital und Genugtuung trotz fehlender Kongruenz (Art. 14 OHG)
- Opferhilferechtlicher Versorgerschaden: Alimentenbevorschussung massgebend, keine zeitliche Beschränkung, Rückweisung zur neuen Beurteilung (Art. 13 OHG)
- Opferhilfe: Fristwahrung trotz unvollständigem Gesuch wegen irreführender behördlicher Aufforderung (Art. 12 OHG, Art. 5 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.