Gesetzesartikel
Art. 112 MWSTG – Anwendung bisherigen Rechts
6 Entscheide, in denen Art. 112 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Flugzeughaltergesellschaft beansprucht Vorsteuerabzug für gemischte Nutzung: Klärung erforderlich, ob private Nutzung über 20 % liegt und ob Flüge des wirtschaftlich Berechtigten geschäftlich begründet sind (Art. 21 Abs. 1 aMWSTG, Art. 41 Abs. 1 aMWSTG, Art. 49 Abs. 4 aMWSTG)
- Konzernmanagementgesellschaft verrechnet Stewardship-Kosten an Holding: Arbeitgeberfunktion und Drittpreisbestimmung entscheiden über Mehrwertsteuerpflicht (Art. 21 Abs. 1 aMWSTG)
- Kunstgesellschaft mit Sitz auf Kanalinseln vermietet Sammlung an wirtschaftlich Berechtigten mit Schweizer Wohnsitz: Steuerumgehung bei Vorsteuerabzug für Einfuhrsteuern festgestellt (Art. 10 MWSTG, Art. 28 MWSTG, Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
- Übertragung von Taxibetrieb ohne gesamtes Vermögen: Mehrwertsteuerliche Steuernachfolge auch bei Teilvermögensübertragung nach FusG möglich (Art. 16 Abs. 2 MWSTG 2009)
- Unternehmen bietet Kunden bei Neuanschaffung von Netzwerkprodukten Trade-In-Gutschrift an: Anrechnung am Kaufpreis stellt Leistung an Zahlungs statt dar, kein Rabatt (Art. 33 Abs. 4 aMWSTG / Art. 24 Abs. 5 MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.