Gesetzesartikel
Art. 107 OR – Unter Fristansetzung
6 Entscheide, in denen Art. 107 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Alleinerbe klagt auf Schadenersatz aus mündlich vereinbartem obligatorischem Wohnrecht: Ansprüche erlöschen mit Tod des Berechtigten, da Wohnrecht nach Art. 776 Abs. 2 ZGB unvererblich ist
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Konkursmasse wehrt sich gegen Kollokation zedierter Subunternehmerforderungen: Erfüllungsinteresse bleibt bestehen, aber Kostenentscheid ist unklar (Art. 250 SchKG)
- Mieterin verrechnet Bankgarantie mit laufenden Mietzinsen nach vorzeitigem Vertragsabbruch: Verrechnung unzulässig, solange Schadenersatzansprüche der Vermieterin nicht rechtskräftig abgewiesen sind (Art. 107 Abs. 2 OR)
- Gläubiger klagt direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme ohne vorherige Feststellung der Leistungspflicht: Klage nicht zulässig, da Leistungspflicht vorfrageweise nicht geklärt werden darf (Art. 98 Abs. 1 OR)
- Werkvertrag: Kein Gesamtverzicht bei teilbaren Fassadenleistungen trotz Teilverzug; Rückweisung zur Prüfung des Rücktritts (Art. 366 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.