Gesetzesartikel
Art. 100 OG – Beschwerde gegen Entscheide
6 Entscheide, in denen Art. 100 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ukrainische Staatsangehörige begehrt Kantonswechsel gestützt auf Niederlassungsvertrag Schweiz-Russland 1872: Vertrag suspendiert oder erloschen, kein Rechtsanspruch, Nichteintreten (Art. 8 Abs. 1 ANAG)
- Familiennachzug bei 20-jährigem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung: gefestigtes Anwesenheitsrecht aus Art. 8 EMRK bejaht, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen
- Ausländerfamilie klagt gegen Aufenthaltsverweigerung: Staatsrechtliche Beschwerde unzulässig wegen Subsidiarität und fehlendem Gerichtszug (Art. 84 Abs. 2, 98a OG)
- Nichtverlängerung Aufenthaltsbewilligung wegen Invalidität: Keine Diskriminierung, kein Anspruch aus Art. 8 EMRK oder Art. 11 BV (Art. 100 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 OG)
- Ehefrau und Kind eines ausgewiesenen Ausländers ohne Anspruch auf Niederlassungsbewilligung, Beschwerde unzulässig (Art. 17 Abs. 2 ANAG)
- Vorläufig aufgenommener Flüchtling begehrt Aufenthaltsbewilligung für Familiennachzug: Verwaltungsgerichtsbeschwerde unzulässig, da Anspruch aus Art. 8 EMRK verneint (Art. 8 EMRK; Art. 100 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 OG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.