Gesetzesartikel
Art. 1 DBG – Gegenstand des Gesetzes
6 Entscheide, in denen Art. 1 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuerbefreiung für Entschädigung wegen verspäteter fristloser Kündigung: Leichte Persönlichkeitsverletzung reicht nicht für steuerfreie Genugtuungssumme nach Art. 24 lit. g DBG
- Enkel eines Verstorbenen klagt gegen Nachsteuerverfügungen: Prozessführungsbefugnis steht allein dem Willensvollstrecker zu, nicht den Erben (Art. 518 ZGB)
- Käufer einer Stockwerkeinheit verlangt Abzug der Zahlung an Verkäufer für Anteil am Erneuerungsfonds als Liegenschaftsunterhalt: Keine steuerliche Gleichstellung mit Einlagen in den Fonds, Abzug abgelehnt (Art. 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 ESTV-Liegenschaftskostenverordnung)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- ESTV gegen X. Finanz AG: Zuständigkeit für Steuer-Rulings und Widerruf; Vertrauensschutz endet per 2006 (Art. 9 BV)
- Pauschalbesteuerte Person ohne Rente: AHV-Beiträge basieren auf Aufwand als fiktives Renteneinkommen (Art. 29 Abs. 5 AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.