Gesetzesartikel
Art. 1 AVEG – Im Allgemeinen
6 Entscheide, in denen Art. 1 AVEG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fassadenbau-Betrieb mit prägender Tätigkeit bei verputzten und kompakten Fassaden untersteht weiterhin dem GAV FAR trotz Konkurrenz mit GAV VRM Maler-Gipser (Art. 2 Abs. 4 lit. d AVE)
- Personalverleiher A. GmbH verweigert Beiträge für flexiblen Altersrücktritt: Keine Beitragspflicht, weil Einsatzbetriebe nicht im Geltungsbereich des AVE GAV FAR liegen; Ausnahmen nach Art. 48c Abs. 2 AVV kumulativ (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Verband beantragt Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags: Nebenbestimmung zur Aufnahme einer Gewerkschaft als Vertragspartei ist unzulässig (Art. 12 Abs. 1 AVEG)
- Reines Transportunternehmen erbringt Leistungen für das Baugewerbe: Unterstellung unter den GAV FAR verneint, da Transportgewerbe eigenständige Branche ist (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE)
- Beitragspflicht an Vorsorgestiftung trotz fehlender persönlicher Benachrichtigung: Legalitätsprinzip durch AVEG gedeckt (Art. 127 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.