Gesetzesartikel
Art. 960a OR – Aktiven
5 Entscheide, in denen Art. 960a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollektive Kapitalanlage mit direktem Grundbesitz stellt bei Umstellung von KAG- auf OR-Rechnungslegung keine doppelten Wertberichtigungen steuerlich geltend: Periodizitätsprinzip verletzt, Nachholung unzulässig (Art. 24 StHG)
- Eheleute qualifizieren Stammanteile an Kompostier-GmbH 13 Jahre lang als Privatvermögen: Umqualifizierung ins Geschäftsvermögen für Steuerperiode 2016 ohne massgeblich veränderte Verhältnisse rechtswidrig (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 16 Abs. 1 DBG, Art. 18 Abs. 1 DBG)
- Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler kann Verluste aus Verkauf von zwei Liegenschaften nicht steuerlich abziehen, weil Anschaffungskosten über dem Verkehrswert lagen und Verkäufer nahestehend waren (Art. 27 Abs. 1 StG/AG)
- Übernahme landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen einer Erbteilung: Keine steuersystematische Realisation beim Übergang vom Geschäftsvermögen der Erbengemeinschaft ins Geschäftsvermögen der Miterbin (Art. 12 Abs. 2 lit. b StHG)
- Gesellschaft löst Rückstellung aus dem Jahr 1996 erst 2011 teilweise auf: steuerrechtliche Auflösungspflicht trotz handelsrechtlicher Zulässigkeit und fehlender Sanierungsleistung (Art. 63 Abs. 2 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.