Gesetzesartikel
Art. 90a KVG – Bundesverwaltungsgericht
5 Entscheide, in denen Art. 90a KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Thurgau klagt gegen Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation: Keine Beschwerdelegitimation wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Krankenkassen kritisieren hoheitliche Festsetzung der Spitaltarife 2016 im Kanton Schwyz: Teuerungszuschlag unzulässig, Baserate auf Fr. 9'772.- korrigiert (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung für 2015: Vorinstanz darf nicht mangels Mitwirkungspflicht nicht eintreten, da Unterlagen zur fehlenden BVG-Versicherung vorgelegt (Art. 13 VwVG)
- Schwyzer Spitäler fordern kostenbasierte Festsetzung des TARMED-Taxpunktwerts auf Fr. 1.22: Fehlende Transparenz der ITAR_K-Kostenausweise führt zur Ablehnung, Mindestgeltungsdauer bis 31.12.2017 wird aufgehoben (Art. 47 Abs. 1 KVG)
- Schweizer Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung: Anspruch besteht, aber nur auf Basis der staatlichen Durchschnittsprämie, nicht der effektiven Prämie (Art. 3 Abs. 2 VPVKEG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.