Gesetzesartikel
Art. 9 ZGB – Beweis mit öffentlicher Urkunde
5 Entscheide, in denen Art. 9 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kinder der Erblasserin streiten um Erbteilung: Liegenschaft gehört vollständig zum Nachlass, Testament wegen Erbvertrag ungültig, Ausgleichungspflicht nicht nachgewiesen (Art. 494 ZGB)
- Ehevertrag enthält Eigengutfeststellungen: Obergericht verwechselt gesetzliche und natürliche Vermutung bei güterrechtlicher Auseinandersetzung nach Tod (Art. 200 Abs. 3 ZGB)
- Schuldner reicht Rechtsvorschlag am 14. Februar 2017 ein: Zustellung des Zahlungsbefehls am 3. Februar 2017 festgestellt, Rechtsvorschlag um einen Tag verspätet und unwirksam (Art. 72 Abs. 1 SchKG)
- Versicherter beantragt zusätzliche Erziehungsgutschriften für Sohn G._______ (2002–2003): Rechtskraft des früheren Urteils C-5384/2011 verhindert erneute Prüfung des Wohnsitzes (Art. 29sexies Abs. 1 Satz 1 AHVG)
- Rechtsöffnung gegen Drittpfandgeber: Papier-Schuldbrief genügt als Titel für Pfandrecht und Forderung bei Schuldneranerkennung (Art. 82 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.