Gesetzesartikel
Art. 9 FZA – Diplome, Zeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
5 Entscheide, in denen Art. 9 FZA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Österreich arbeitet als Grenzgänger im Kanton Thurgau: Satzbestimmung erfolgt nur für Zeitraum der tatsächlichen Erwerbstätigkeit, nicht für gesamtes Steuerjahr (Art. 40 Abs. 3 DBG)
- Grenzgängerin stimmt 2011 Lohnanpassung in Euro zu, um Arbeitsplatz in der Schweiz zu sichern, und klagt 2015 auf Differenz: Berufung auf Freizügigkeitsabkommen als Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Vollstreckung österreichischer Urlaubskassen-Urteile gegen Schweizer Bauunternehmen: Definitive Rechtsöffnung verweigert (Art. 1 Ziff. 1 LugÜ)
- Deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitzwechsel: Pro-rata-Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen unzulässig (Art. 38 Abs. 4 StHG, Art. 2 FZA)
- Deutsche Missionarin mit Lebensmittelpunkt in Ostafrika verliert vor Bundesgericht: Keine AHV-Pflichtversicherung mangels Wohnsitz in EU/EFTA und fehlender Gleichbehandlung nach FZA (Art. 1a AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.